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BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 3.15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 1 VwGO, § 99 Abs 2 S 2 Halbs 2 VwGO
Erforderlichkeit eines Beweisbeschlusses zur Klärung der Entscheidungserheblichkeit eines Akteninhalts - rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 1 VwGO, § 99 Abs 2 S 2 Halbs 2 VwGO
Erforderlichkeit eines Beweisbeschlusses zur Klärung der Entscheidungserheblichkeit eines Akteninhalts - Wolters Kluwer
Anspruch eines Journalisten auf Nutzung des beim Verfassungsschutz geführten Archivgutes zu Jan-Carl Raspe
- rewis.io
Erforderlichkeit eines Beweisbeschlusses zur Klärung der Entscheidungserheblichkeit eines Akteninhalts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 99 Abs. 1 S. 1
Anspruch eines Journalisten auf Nutzung des beim Verfassungsschutz geführten Archivgutes zu Jan-Carl Raspe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 3.15
Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht, die Verwaltungsvorgänge vorzulegen, Streitgegenstand des Verfahrens in der Hauptsache ist und die in diesem Verfahren zu treffende Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der betreffenden Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Vorgänge, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4 m.w.N.).Ob die Gründe, die der Beklagten Veranlassung geben, von der Vorlage der ungeschwärzten Vorgänge abzusehen, einem entsprechenden Nutzungsanspruch mit Erfolg entgegengehalten werden können, ist für das Gericht der Hauptsache nur in Kenntnis des Akteninhalts feststellbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 5).
Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 8 m.w.N.).
Rechtsstaatliche Belange erfordern auch insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 12, 14 und 19).
An Letzterem kann es namentlich dann fehlen, wenn es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt, die in den Unterlagen nur in ohnehin bereits bekannten Zusammenhängen angeführt werden, oder wenn persönliche Daten betroffen sind, die in allgemein zugänglichen Quellen erwähnt worden sind, und diese Quellen, etwa Zeitungsberichte oder sonstige Publikationen, in den Unterlagen lediglich wiedergegeben sind, ohne dass dadurch weiterführende Rückschlüsse ermöglicht werden (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22 m.w.N.).
- BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 9.12
Reichweite unverbrüchliche Vertraulichkeit bei existenzieller staatlicher …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 3.15
Dem Wohl des Bundes würden Nachteile bereitet, wenn diese Daten unter Missachtung einer zugesagten oder vorausgesetzten Vertraulichkeit an Dritte bekanntgegeben würden (BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - 20 F 9.12 - juris Rn. 15 m.w.N.).Die zwischenzeitlich verstrichene Zeit ändert nichts daran, dass eine Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden bedingt, dass Partnerdienste darauf vertrauen können, dass die Herkunft vertraulich übermittelter Informationen auch Jahre später nicht ohne ihre Mitwirkung preisgegeben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - 20 F 9.12 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 3.15
Sind diese Daten in einen Zusammenhang gestellt, dem Hinweise auf eine gleichwohl bestehende Schutzwürdigkeit zu entnehmen sind, so kann auch ihre Schwärzung gerechtfertigt sein (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 - ZIP 2014, Rn. 11). - BVerwG, 23.11.2011 - 20 F 22.10
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der vollständigen und ungeschwärzten Aktenvorlage …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 3.15
Ein grundrechtlich abgesichertes Interesse betroffener Dritter an einer Geheimhaltung bestimmter persönlicher Daten ist ein tragfähiger Grund, um die Vorlage von Akten in einem gerichtlichen Verfahren nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu verweigern (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2011 - 20 F 22.10 - juris Rn. 36).
- BVerwG, 20.09.2019 - 20 F 12.17
Rechtsstreit um die Nutzung von Archivgut des Bundesnachrichtendienstes zur …
Rechtsstaatliche Belange erfordern insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 - ZD 2015, 602 Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 08.03.2019 - 20 F 8.17
Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit geheimhaltungsbedürftiger Akten
Zu den ihrem Wesen nach geheim zu haltenden Vorgängen zählen personenbezogene Daten wie zuvörderst die Namen dritter Personen, sofern diese ein durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgesichertes Interesse an der Geheimhaltung der betreffenden Daten haben (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 - ZD 2015, 602 Rn. 16). - BVerwG, 24.10.2018 - 20 F 15.16
Aufgaben einer Sicherheitsbehörde; Darlegung; Datenbank; Ermittlungsmethoden; …
Rechtsstaatliche Belange erfordern insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 - ZD 2015, 602 Rn. 10 m.w.N.).
- BVerwG, 10.01.2017 - 20 F 3.16
Fachhochschule; Universität; Angleichung; Dienstaufgaben; Fachhochschulprofessor; …
Hierzu zählen personenbezogene Daten wie zuvörderst der Name dritter Personen, sofern diese ein durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgesichertes Interesse an der Geheimhaltung der betreffenden Daten haben (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280715B20F3.15.0] - ZD 2015, 602 Rn. 16). - BVerwG, 18.09.2019 - 20 F 4.18
Nutzung von Archivgut des Bundesnachrichtendienstes; Rechtswidrigkeit einer …
Rechtsstaatliche Belange erfordern insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 - ZD 2015, 602 Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 4.16
Anspruch einer Privatperson auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen …
In diese Abwägung hat er auch das grundrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Interesse Dritter an der Geheimhaltung ihrer personenbezogenen Daten eingestellt, ohne dass insoweit Ermessensfehler erkennbar sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280715B20F3.15.0] - ZD 2015, 602 Rn. 16 ff. …und vom 10. Januar 2012 - 20 F 1.11 - AfP 2012, 298 Rn. 33 f. m.w.N.). - BVerwG, 08.02.2019 - 20 F 2.17
Schutz personenbezogener Daten nachrichtendienstlicher Verbindungen
Rechtsstaatliche Belange erfordern insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 - ZD 2015, 602 Rn. 10 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 95 A 1.14
In-Camera-Verfahren bezüglich Einsicht in Sonderprüfberichte der Innenrevision …
Insbesondere an der hierfür erforderlichen Entscheidungserheblichkeit der zurückgehaltenen Informationen besteht - unabhängig davon, dass das Verwaltungsgericht auf deren Vorlage gerichtete Beweisbeschlüsse erlassen hat - schon deshalb kein Zweifel, weil die Pflicht, den fraglichen Verwaltungsvorgang vorzulegen, hier Streitgegenstand des Verfahrens der Hauptsache ist und die in diesem Verfahren zu treffende Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der betreffenden Akte zu beantwortenden Frage abhängt, ob der Vorgang - wie von der Behörde geltend gemacht - geheimhaltungsbedürftig ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 - juris Rn. 5). - BVerwG, 20.12.2016 - 20 F 7.16
Anspruch auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde …
Die zwischenzeitlich verstrichene Zeit ändert nichts daran, dass eine Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden bedingt, dass Partnerdienste darauf vertrauen können, dass die Herkunft und der Inhalt vertraulich übermittelter Informationen auch Jahre später nicht ohne ihre Mitwirkung preisgegeben werden (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 - juris Rn. 14 f. m.w.N.). - BVerwG, 15.06.2016 - 20 F 8.15
Auskunftsbegehren des Betroffenen über die zu seiner Person beim Landesamt für …
Für die Eintragungen auf den Blättern 325, 326 und 328 hat der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs zutreffend angenommen, dass dieser Geheimhaltungsgrund die Schwärzung der Namen der dort genannten fünf Inhaftierten nicht rechtfertigt, weil es sich bei ihnen um dem Kläger bekannte RAF-Mitglieder handelt und der Zusammenhang ihrer Inhaftierung ebenfalls offenkundig ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 20 F 22.10 - juris Rn. 37…, vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 - ZIP 2014, 442 Rn. 11 und vom 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280715B20F3.15.0] - ZD 2015, 602 Rn. 17). - BVerwG, 04.11.2021 - 20 F 6.21
Auskunftserteilung über die beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten …
- OVG Sachsen, 14.03.2017 - 10 F 9/16
Beweisbeschluss, Wohl des Landes, Sicherheitsbehörde; Arbeitsweise, …
- OVG Sachsen, 07.12.2016 - 10 F 8/16
Akteneinsicht, Beweisbeschluss, ; Wohl des Bundes oder Landes